Sterbehilfe Vorsicht! - kurz

Sehr geehrter Besucher,
lieber Arztkollege, Medizinstudent, Interessent,


die Ärzte der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht fordern eine klare Haltung von Gesetzgeber, Ärzteschaft und den Medien zum konsequenten Schutz menschlichen Lebens.

Insbesondere dürfen Ärzte und auch sonst niemand zu Tötungshelfern unter staatlicher Duldung werden.

Die EPLD-Ärzte fordern eine konsequente und konstruktive Palliativmedizin bis zum Lebensende.

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Spezielle Kapitel

Auf der EPLD-Website gibt es Sonderseiten zum Thema STERBEHILFE

 

1.    Assistierter Suizid (nach §217 StGB)                              Seite   AKTUELL

2.   Neuregelung  der Sterbehilfe,  Neuerr § 217                        Seite  

 

3.   Mitwirkung der Apotheker (Gibt-Cocktails) beim §217           Seite   AKTUELL

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Schluß

Vielen Dank für Ihr Interesse! 
Mit freundlicher Empfehlung
gez. 

Dr.(I) Gero Winkelmann, 
(Leiter der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht)

 





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Installation dieser Seite am 30-10-2015, Gedenktag Hl. Saturnin, Viktor, gw, last update am  7-10-2016

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