Neuer § 217 - kurz

Sehr geehrter Besucher,
lieber Arztkollege, Medizinstudent, Jurist, ....

die deutsche Sektion der European Pro-Life Doctors (und die BKÄ-Ärztevereinigung) sehen die Bundestagsentscheidung vom 6.11.2015 für den Brandt-Giese-Entwurf, also nur gegen eine 'geschäftsmäßige' Sterbehilfe für letztlich permissiv und in keiner Weise Leben-schützend.

Die christlichen Prolife-Ärzte sind enttäuscht und können sich dem allgemeinen Jubel und vor allem dem spontanen, lauten Lob der Kirchen und Ärzteverbände nicht anschließen.

In einer besonderen EPLD-Pressemeldung, der '2. Kasseler Ärzteerklärung 2015 zur Neuregelung der Sterbehilfe' führen sie Fakten und Forderungen aus der Sicht von Lebensrechtsärzten auf.

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EPLD-Pressemeldung - 2. Kasseler Ärzteerklärung 2015

Pressenotiz – Ärzte skeptisch zur Sterbehilfe

 

‚Kasseler Ärzteerklärung 2015
zur neuen Gesetzesreglung der Sterbehilfe im § 217‘

17-11-2015


Nach der Entscheidung des Bundestages über die Neuregelung der Sterbehilfe stellen Ärzte anläßlich einer Lebensrechts-Tagung* in Kassel mit großer Sorge fest:

1.  Das von Kirchen, Ärztevertretern und Hilfsorganisationen euphorische "Lob für den Suizidhilfe-Beschluss" können wir als christliche Prolife-Ärzte so nicht mittragen.

 

2.  Vielmehr sehen wir die jetzige Situation als einen faktischen ‚Dammbruch‘ gegen den Lebensschutz, die Menschenwürde von Alten und Kranken, aber auch die von Ärzten, der Angehörigen der Pflegeberufe, der Apotheker und der Gesellschaft selber.


3.  Denn in der juristischen Begründung zum § 217 wird die  Suizidbei-hilfe gestattet durch Begriffe wie 'Einzelfälle', 'Ausnahmesituationen', von 'politisch nicht gewolltem völligen Verbot der Sterbehilfe',  'Mitleid' etc.
Außerdem fehlen jegliche staatliche und ärztliche Kontrollmaßnahmen.

4.  Das für einige ärztliche Länder-Berufsordnungen nicht geltende Bei-hilfeverbot zum Suizid kann jetzt ausgedehnt werden, zumal der Begriff ‚geschäftsmäßig‘ bereits juristisch und politisch relativiert worden ist.

5.  Als Prolife-Ärzte fordern wir:
a)  eine vermehrte Wachsamkeit und eine klare Haltung aller Beteiligten
      –  auch der staatlichen und ärztlichen Institutionen -,

b)  eine bessere Palliativmedizin in der Basisversorgung,

c)  und schließlich für alle Menschen eine innere, praktische Einstellung
     zum eigenen Sterben (‚Ars moriendi‘), bei der der christliche Glaube
     hilfreich sein kann.

Verfasst am 15-11-2015 von Dr.(I) Gero Winkelmann und Kollegen vom Leitungs-team der European Pro-Life Doctors und dem Arbeitskreis Lebensrecht im Bund Katholischer Ärzte (BKÄ).

      *Herbsttagung des TCLG - Treffens Christlicher Lebensrechtsgruppen am 14-11-2015 in Kassel

Diese Pressenotiz als pdf-Datei:   Hier

EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht +  AK-Lebensrecht im Bund Katholischer Ärzte, Truderinger Str. 53, 82008 Unterhaching, 089 – 61 50 171-7 Fax -8 , info@epld.org, www.epld.orgwww.bkae.org

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Politisches Geschehen

Die Entscheidung der Bundestagsabgeordneten am 6.11.2015 wird wie folgt beschrieben und kommentiert:



Deutsches Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/64723/Bundestag-stimmt-fuer-Verbot-geschaeftsmaessiger-Suizidbeihilfe    

 

Die Zeit Online:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-11/bundestag-stimmt-fuer-verbot-geschaeftsmaessiger-sterbehilfe 


Stern:
http://www.stern.de/politik/bundestag-beschliesst-verbot-geschaeftsmaessiger-sterbehilfe-6541446.html 
Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist künftig strafbar.

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Kirchliche Meldungen + Kommentare

Nachrichtenagentur Kath.net:
Das Forum Dt. Katholiken fragt: 'Wirklich ein starkes Zeichen für den Lebensschutz'?
http://www.kath.net/news/52828


Die Tagespost (Würzburg): Parlament beschließt …
 www.die-tagespost.de/Parlament-beschliesst-Verbot-geschaeftsmaessiger-Suizidhilfe;art456,164870

 

Katholische + evangelische Kirche in Deutschland: 
Gemeinsame Erklärung

http://www.dbk.de/nc/presse/details/?presseid=2957 
(Titel: 'EIne Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde')


Katholisch.de:
http://www.katholisch.de/aktuelles/themenseiten/debatte-um-suizidbeihilfe 
(Mit weiteren nachdenklichen Artikeln)

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Stimmen der Prolife-Organisationen

1)   CDL (bei Kath.net) (Vors. Mechthild Löhr): 
Gesetzgebung bedeutet staatliche Anerkennung von Suizidbeihilfe,  
http://www.kath.net/news/52782 


2)  Prof. Dr. Wolfgang Ockenfels OP (bei Kathnet.): 
Kunst des Sterbens, nicht des Tötens.
http://www.kath.net/news/52804 

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Kommentare

Kommentare zur Situation und zur 2. Kasseler Ärzteerklärung:

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Schluß

Vielen Dank für Ihr Interesse! 
Mit freundlicher Empfehlung
gez. 

Dr.(I) Gero Winkelmann, 
(Leiter der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht)

 




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