Tötung von Behinderten - kurz

Sehr geehrter Besucher, lieber Arztkollege, Medizinstudent, Seelsorger, Betroffener und Interessent,

 

die Europäische Ärztevereinigung Lebensrecht EPLD und der Arbeitskreis Lebensrecht im Bund Katholischer Ärzte weisen anläßlich der Gedenkfeiern zum 27. Januar auch an die heutige, tolerierte und gewollte Tötung von behinderten Ungeborenen mittels (Spät-) Abtreibung hin.

Statt Krokodilstränen nur für die damaligen Opfer des Nationalsozialismus zu vergießen, appellieren die Lebensrechtsärzte von EPLD und BKÄ an Politiker, Ärzte, Medien und Eltern, die behinderten Kinder im Mutterleib nicht zu töten.

Hierzu ist eine Änderung des § 218 StGB nötig - neben einer ebenso wichtigen Änderung der Mentalität in all unseren Köpfen.

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Inhaltsverzeichnis

Das Thema 'Tötung von Behinderten' behandelt die Ärztevereinigung EPLD auf folgenden Sonderseiten:


1.   Gedenkfeier in Ursberg / Schwaben am 26.1.2018     Seite  AKTUELL

       EPLD-Ärzte sagen NEIN zur verschwiegenen, tolerierten Tötung von behinderten Ungeborenen

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Schluß

Vielen Dank für Ihr Interesse! 
Mit freundlicher Empfehlung
gez. 

Dr.(I) Gero Winkelmann, 
(Leiter der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht)

 



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Installation dieser Seite am 1-2-2018, Gedenktag Hl. Brigida von Kildare, gw, last update am 

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