Umgang mit Komatösen - kurz

Sehr geehrter Besucher, 
lieber Arztkollege, Medizinstudent, Prolifer, Geistlicher, Betroffener, ...

die Ärztliche Lebensrechtsinitiativen EPLD (European Pro-Life Doctors) und BKÄ (Arbeitskreis Lebensrecht Bund Katholischer Ärzte) und die AGH (Ärztliche Ad-Hoc-Gruppe Hirntod und Transplantationsmedizin) äußern sich zum problematischen Bereich 'Vom Umgang mit komatösen Patienten'.

Es stellen sich folgende Fragen:

-  
Dürfen diese Menschen sterben gelassen werden?
- Haben sie ein Recht auf einen natürlichen, Ihren eigenen Tod?
- Darf man sie zu Sterbenden erklären und ihre Organe entnehmen?
- Oder muß man alles tun, um sie lange am Leben zu erhalten.
- Wie steht es um die seelsorgerliche, psychische Betreuung (auch der Angehörigen und Klinikmitarbeiter)?

Anläßlich des Falls eines prä-komatösen, polnischen Patienten in Großbritannien (1-2021) äußern sich die  Prolife-Ärzte im Deutschland und den Nachbarländern.

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Sonderseiten Einzel-Schicksale

Die EPLD-Prolifeärzte beschäftigen sich mit folgenden, dramatischen Einzelfällen in Europa:  


1.  Polnischer Komapatient in Groß-Britannien (1-2021)     Seite  AKTUELL

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Schluß

Vielen Dank für Ihr Interesse! 
Mit freundlicher Empfehlung
gez. 

 

Dr. (I) Gero Winkelmann, 
(Leiter der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht)

 


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