Umgang mit Komatösen - kurz
Sehr geehrter Besucher,
lieber Arztkollege, Medizinstudent, Prolifer, Geistlicher, Betroffener, ...
die Ärztliche Lebensrechtsinitiativen EPLD (European Pro-Life Doctors) und BKÄ (Arbeitskreis Lebensrecht Bund Katholischer Ärzte) und die AGH (Ärztliche Ad-Hoc-Gruppe Hirntod und Transplantationsmedizin) äußern sich zum problematischen Bereich 'Vom Umgang mit komatösen Patienten'.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Dürfen diese Menschen sterben gelassen werden?
- Haben sie ein Recht auf einen natürlichen, Ihren eigenen Tod?
- Darf man sie zu Sterbenden erklären und ihre Organe entnehmen?
- Oder muß man alles tun, um sie lange am Leben zu erhalten.
- Wie steht es um die seelsorgerliche, psychische Betreuung (auch der Angehörigen und Klinikmitarbeiter)?
Anläßlich des Falls eines prä-komatösen, polnischen Patienten in Großbritannien (1-2021) äußern sich die Prolife-Ärzte im Deutschland und den Nachbarländern.
Sonderseiten Einzel-Schicksale
Die EPLD-Prolifeärzte beschäftigen sich mit folgenden, dramatischen Einzelfällen in Europa:
1. Polnischer Komapatient in Groß-Britannien (1-2021) Seite AKTUELL
Schluß
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlicher Empfehlung
gez.
Dr. (I) Gero Winkelmann,
(Leiter der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht)
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Installation dieser Seite am 25-1-2021, Gedenktag Pauli Bekehrung, gw, last update am