Menschenwürde - kurz
Sehr geehrter besucher,
lieber Arztkollege,
die Ärztevereinigungen EPLD, AGH-Ärztegruppe Hirntod und der Bund Katholischer Ärzte sehen in der Transplantationsmedizin das Prinzip der Menschenwürde verletzt.
Ein Klinikpfarrer weist richtigerweise auf die Mißachtung der Menschenwürde beim noch lebenden, zu explantierenden Patienten und Mitmenschen hin.
Und gerade der Transplantationsmediziner (Entnahmeteam!) muß immer noch die Menschenwürde seines für tot erklärten Patienten achten.
Ein Klinikpfarrer schreibt
Im April 2012 schreibt ein pensionierter Klinikpfarrer den AGH-Ärzten zum Thema Menschenwürde:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die verletzte Würde zu Explantierender halte auch ich für ein erhebliches juristisches und ethisches Problem.
Würdeverletzung sehe ich schon darin, dass (potentielle) Transplantationsmediziner sich zwar als Ärzte geben, aber ihren Blick längst vom sterbenden Patienten abgewandt und auf anonyme Organempfänger als Patienten aus der Kollegenschaft gerichtet haben.
Dieser Wechsel der ärztlichen Blickrichtung beginnt oft schon bei der (manchmal insgeheim begonnenen) Konditionierung des erhofften 'Explantationsgutes'.
Wie die Sache juristisch aufzugreifen wäre, kann ich nur vermuten:
Müsste nicht im Zusammenhang der Einwilligung in 'Organspenden' ein ausdrücklicher Verzicht auf Wahrung der Menschwürde erfolgen?
Es handelt sich immerhin um noch (!) lebende Menschen.
Macht man sich dem Hirntodkonzept entsprechend das Bild von Leichen zu eigen, so wären diese nicht einfach Sachen, die zwar leider im transplantationsmedizinischen Jargon als Gemüse angesehen werden, aber in ihrer Totenruhe explantatorisch gestört werden.
Ich bin sehr gespannt auf die juristische Sichtweisen, mit denen unser mehrschichtiges Menschenwürde-Problem angegangen werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Ahlmeyer
Schluß
Vielen Dank für Ihr Interesse! Mit freundlicher Empfehlung
gez.
Dr. (I) Gero Winkelmann,
(Leiter der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht)
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