Gesetzesänderung - Kurz

Sehr geehrter Besucher, liebe Arztkollegen,



die EPLD-Ärztevereinigung, die Lebensrechtsärzte vom Bund Katholischer Ärzte und die neue 'Ad-Hoc Ärztegruppe Hirntod' sehen den neuen Gesetzesentwurf zur Transplantationsmedizin in Deutschland sehr kritisch und tendenziös.

Sie weisen auf die Fehler im neuen Gesetz zur Transplantationsmedizin hin.

Es kann nicht sein, daß die Organspende-Euphorie gepflegt und gefördert wird auf der Basis eines wissenschaftlich immer weniger haltbaren Hirntodkonzepts.

Außerdem lehnen die (christlichen) Ärzte jeglichen Druck auf die Bürger ab, sich zur Einwilligung  der Entnahme ihrer Organe zu äußern und einen organspendeausweis auszufüllen in der Annahme, sie seien zu jenem Zeitpunkt 'ganz-tot'.

Sie fordern, in der Argumentation ehrlicherweise nicht vom "Tod" oder "Hirntod" des Menschen zu sprechen, denn Organspender sind nicht tot!

Keinen Druck auf die Bürger ausüben, noch dazu unter Verwendung falscher Begriffe ("nach dem Tod").

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Stellungnahmen

Stellungnahme von Prof. Dr. Manzei, Darmstadt, 6-2011 zum neuen Gesetzesentwurf:

www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/jj_Organspende_Block_II/Stellungnahmen/17_14_0148_11_.pdf

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'Bauchschmerzen'

Ein Kollege aus Baden-Württemberg schreibt (8.12.2011):


Die Entscheidungslösung
ist sicher besser als eine Widerspruchslösung.

Aber auch bei dem Kompromiss habe ich erhebliche Bauchschmerzen und das aus folgenden Gründen:


1)  Erstens weiß ich nicht, wie ein Abfragen der Organspende-bereitschaft "mit einer höheren Verbindlichkeit, ... mit soviel Nachdruck wie möglich" vonstatten gehen soll, ohne dass Adressaten unter Druck gesetzt oder gar manipuliert werden.


2)  Zweitens unterbleibt in Deutschland bei der Information über die Organspende regelmäßig der Hinweis auf die wissenschaftlichen Bedenken bezüglich des Hirntodkonzepts;

z.B. hat in den USA die "President's Commission on Bioethics" im Dezember 2008 die Gründe, die bislang zur Rechtfertigung des Hirntoskonzepts angeführt wurden, als irrtümlich zurückgewiesen.


Das Hauptargument, auf dem die Definition beruhe, sei empirisch widerlegt (F.A.Z., 14.09.2010, Nr. 213).

Demnach kann man den "Hirntod" nicht mehr als Tod des ganzen Menschen ansehen; damit ist unsere Transplantationspraxis infrage gestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Dr. med. Winfrid Gieselmann
Danzigerstr. 59
75417 Mühlacker

 

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Rolle der Krankenkassen

Am 7.6.2013 heißt es in einem AGH-Rundbrief:

Liebe Hirntodgegner und Prolifer,
sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AGH-Ärztegruppe Hirntod,

in Deutschland und im deutschsprachigen Europa,

sehr geehrte Geistliche und Politiker und Journalisten,

 

hiermit leite ich drei wichtige Informationen an Sie weiter:

1.  Den hervorragend verfassten, prägnanten Brief von Herrn Alfons Grau aus Erlangen in Sachen 'Krankenkassen-Information' in der Folge des neuen Transplantationsgesetzes,

2.  den ebenso hervorragenden, präzisen Artikel von Graf von Wengersky in "Kirche heute", 3-2013

 

3.  Eine Vorlage zum NICHT-Organspenderausweis:
- Bitte ausdrucken und an Ihren Bekanntenkreis verteilen,
- Ihr Name ist RECHTS einzutragen,
- ich habe als Christ noch den Zusatz dahinter geschrieben: "Bitte einen Priester rufen / Krankensalbung"

- Bitte jeweils 3 - 4  
Exemplare zum sofortigen Auffinden im Notfall ausfüllen:  
Brieftasche, Geldbeutel, Auto-Handschuhfach, Ihre Dokumentenmappe zu Hause
 (wo Ihre Angehörigen dann dieses Dokument rasch finden und dann der Klinik vorlegen können)

 

 

4)  Insbesondere ÄRZTE als 'Hirntodgegner' suchen wir weiterhin.
Gleichgesinnte Kollegeinnen und Kollegen mögen sich bitte bei uns melden.

Gerne würde ich wieder ein AGH-ÄRZTETREFFEN organisieren!
(Wo, wieviele Interessenten, wann?)

Vielen Dank, Gottes Segen für Ihre Prolife-Arbeit und Ihr persönliches Leben und Wirken!
Freundliche Grüße aus München

Ihr

 

Dr.(I) Gero Winkelmann

Prakt. Arzt

Leiter der AGH-Gruppe Hirntod

Ärztliche Ad-hoc-Gruppe Hirntod + Transplantationsmedizin (bei EPLD)
Truderinger Str. 53

D-82008 Unterhaching

Tel. 089 - 6150 17 17

www.epld.org  (Sonderseiten Organspende, Hirntod, AGH)

Danke für die Weiterleitung in Ihren ärztlichen + christlichen Bekanntenkreis!

 

Von: Alfons Grau [mailto:Grau.Alfons@t-online.de]
Gesendet: Freitag, 3. Mai 2013 18:31
An: Ad-Hoc-Gruppe Hirntod (EPLD), Betreff: Fwd: Fwd: TPG - Entscheidungslösung

 

-------- Original-Nachricht --------

Betreff:

TPG - Entscheidungslösung

Datum:

Sun, 28 Apr 2013 09:20:30 +0200

, Von:

Alfons Grau <grau.alfons[at]web.de>




Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

weil das Transplantationsgesetz (TPG) es vorschreibt, versenden die Krankenkassen Informationen zur Organspende. Die Texte stimmen inhaltlich auffallend gut überein und verraten auch die Handschrift von DSO und BZgA (
Deutsche Stiftung Organtransplantation und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

TPG § 1 (1) Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern. ......
TPG § 2 (1) .......Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein. ....


Die Forderungen nach Förderung der Bereitschaft zur Hirntod-Organspende und umfassende ergebnisoffene Aufklärung widersprechen sich.

"Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.", soll schon Prof. Rudolf Pichlmayr, ein Pionier der Transplantationsmedizin, gesagt haben.

Es geht bei der Hirntod-Organspende eben nicht um die Frage: Was geschieht nach meinem Tod?, sondern in Wahrheit zunächst um die Frage:
Wie möchte ich sterben?

Weil das Gesetz (TPG) es nahe legt, stellen die Krankenkassen auch Organspendeausweise zur Verfügung, in denen die Mitglieder ihre Entscheidung dokumentieren sollen, obwohl dieses Dokument eine Falle darstellt, aus folgenden Gründen:


1. In diesem Organspendeausweis (mit Bundesadler) steht: "Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende..." und: "JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper......".


Korrekt müsste es heißen: "nach meinem Hirntod" bzw. "nach Feststellung meines Hirntodes".

 2. Organ- und Gewebespende dürfen so nicht zusammen behandelt werden.

Transplantable Organe werden (auch) bei der Hirntod-Organspende einem Menschen bei lebendigem Leib explantiert; die Gewebespende kann auch einer Leiche entnommen werden.

3. Nicht nur die Entnahme von Organen und Gewebe bedarf der Zustimmung des Spenders, sondern auch (für sich) die Hirntoduntersuchung.


Über die Konsequenzen einer Ablehnung der Organentnahme nach der Hirntodfeststellung  müssten die Krankenkassen ihre Mitglieder vollständig aufklären, tun sie aber nicht.

Ausführlich wird darüber in dem anhängenden Artikel "Die Transplantationsmedizin hat ihre Unschuld verloren!
Nur die Spitze eines schmutzigen Eisbergs" in "Kirche heute", 3/2013, von Anton Graf von Wengersky berichtet.

Der sogenannte Hirntod ist von Anfang an - seit seiner Erfindung 1968 - lediglich Abschalt- und Entnahmekriterium und galt nie als biologischer Tod des Menschen.

Die Redeweise von der "Organspende nach dem Tod" ist eine Irreführung.

Von entscheidender Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Organtransplantation ist, dass die Organe lebendfrisch sind, also bei lebendigem Leib entnommen wurden. Unter diesem Umstand ist (für mich) allenfalls eine enge Zustimmungslösung akzeptabel.

Bei Ablehnung der Hirntod-Organspende sollte die Dokumentation sicherheitshalber im oder ähnlich anhängendem KAO - Formular  eines NICHT-Organspender/empfängerausweises erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Alfons Grau






 

 

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Schluß

Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlicher Empfehlung

gez. 

Dr. (I) Gero Winkelmann,
(Leiter der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht)

 

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