Widerspruch - kurz

Sehr geehrter Besucher,
lieber Arztkollege,


die Lebensrechtsärztevereinigung EPLD, die AGH-Ärztegruppe Hirntod und der Bund Katholischer Ärzte informieren über die Prozedur, in Österreich als Nicht-Organspender registriert zu sein.

Merke: Nur wer in Wien offiziell verzeichnet ist, wird seine Organe im Falle des 'Hirntodes' und Sterbens bei schlagendem Herzen nicht entnommen bekommen.

In Österreich gilt - im Gegensatz zu Deutschland - die 'Widerspruchslösung'.
Diese findet auch bei Touristen und Ausländern Anwendung.

(Wer nicht offiziell und persönlich widerspricht, akzeptiert die gesetzliche Regelung bei der Organentnahme.

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Anfrage beim Widerspruchsregister

Anfrage am 27.11.2012 an die Wiener Behörde GÖG:

Sehr geehrte Damen und Herren vom GÖG-Widerspruchsregister in Wien,

 von einem unserer österreichischen Mitglieder der "Ärztlichen Ad-Hoc-Gruppe Hirntod - AGH" sind wir auf die Verwaltungsstelle für Widersprüche zur Organentnahme aufmerksam gemacht worden.

 

Bisher waren wir der Meinung, daß ausländische Touristen bei ihrem festgestellten Hirntod die Organe entnommen bekämen, weil sie bisher nicht 'in Wien schriftlich widersprochen' hätten.


Bei einem Blick auf Ihre Website http://www.goeg.at/de/Widerspruchsregister  lese ich jedeoch:

"Personen, die sich nur kurzzeitig in Österreich aufhalten (Urlaub, Kongress, Familienbesuch), wird empfohlen, ihre persönlichen Willensbekundungen schriftlich bei den Ausweispapieren zu deponieren
(z. B. Zustimmung: »Ich will Organspender sein«;
Ablehnung: »Ich will kein Organspender sein«).

Dieser erklärte Wunsch wird im Fall des Ablebens respektiert."


Gut.
Aber ich sehe praktische Hindernisse:

Wie soll im Falle eines schlimmen Unfalls dieses Dokument aufgefunden und den Ärzten in der Klinik übergeben werden?

- Welche Person tut das?
(Falls Alleinfahrer, Familienangehörige ebenfalls schwer verletzt, …)

- Wird von Polizei, Rettungsdienst, Abschleppdienst sofort und automatisch nach solchen Dokumenten in der Brieftasche / Geldbeutel gesucht?

- Ist überhaupt jemand interessiert, ein solches Dokument zu finden?
Kann ich mich darauf verlassen, daß in Österreich die Arztkollegen (Klinik, Intensivstation) sich darum bemühen, meinen konträren Willen zu erfahren?

 

Kurz:
Ich als Ausländer würde immer auf 'Nummer sicher' gehen wollen und daher Ihrer Verwaltungsbehörde meine Ablehnung auf dem gesonderten Formular schriftlich mitteilen. 

Denn die Gefahr ist m. E. zu groß, daß mein 'Dokument' in Ernstfall nicht gefunden oder auch gar nicht den Kollegen der (entnahme- und transplantationswilligen) Klinik vorgelegt werden kann oder gar soll…

Frage:
Wie sehen Sie diesen Vorgang?
Steht es im GESETZ, daß mit 'hirntoten' Ausländern so verfahren werden soll?

Haben Sie realisierbare Vorschläge für mich uns unsere Mitglieder?

Reicht es, wenn wir das heruntergeladene Formular ausfüllen und an Sie per Fax zurücksenden?
Oder gibt es eine elektronische Übermittlungsweise?

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und manche Skepsis.
Mit freundlichen Grüßen aus München

 

gez.

 

Dr. (I) Gero Winkelmann

Prakt. Arzt, Leiter der AGH-Ärztegruppe Hirntod
European pro-Life Doctors (Deutschland + Österreich)
Truderinger Str. 53,  D-82008 Unterhaching

www.epld.org

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Antwort

Aus unserer Korrespondenz mit Wien:  (27-11-2012)

Sehr geehrter Herr Doktor Winkelmann!

 Was Ihre Fragen betrifft, so darf ich Ihnen folgende Informationen weiterleiten:       

 Am 13.11.2012 wurde im Nationalrat erstmals in Österreich ein eigenes, modernes Organtransplantationsgesetz (OTPG) beschlossen, das die EU-Richtlinie 2010/53/EU „über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmt menschliche Organe“ umsetzt.

Dieses baut direkt auf § 62 a Krankenanstalten- und Kuranstalten-Gesetz auf.

 

Prinzipiell bestehen mehrere Möglichkeiten der Dokumentation eines Widerspruchs:
(z.B. durch ein mitgeführtes Schreiben in der Geldbörse, Reisedokumenten etc.).

Höchste Wirksamkeit erlangt die Dokumentation eines Widerspruchs durch eine Eintragung in das Widerspruchsregister gegen die Organspende, da die Transplantationszenten vor einer 'allfälligen Organentnahme zur Abfrage im Widerspruchregister gesetzlich verpflichtet' sind.

Das gilt nicht nur für Organe, sondern auch für Organteile und Gewebe.

 

Selbstverständlich unterliegen auch Personen mit nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit der hiesigen gesetzlichen Regelung (Territorialrecht).

Bestehen Ihrerseits Bedenken gegen eine mögliche Organspende, so können Sie sich jederzeit im Widerspruchsregister eintragen lassen.
Die Formulare sind auf unserer Homepage herunterzuladen.  

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Barbara Schleicher      

 

Stubenring 6, A_1010 Wien

T: +43 1 515 61-179 DW, F: +43 1 513 84 72

barbara.schleicher[at]goeg.at, www.goeg.at

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Sich eintragen lassen

Wer als Staatsbürger oder ausländischer Tourist in ÖSTERREICH gegen die automatische Entnahme seiner Organe im Fall seines 'Hirntodes' widersprechen will, möge sich im Wiener Widerspruchsregister schriftlich eintragen lassen:


"Widerspruch gegen Organ- und Gewebeentnahme" ist unter
++43 (0) 1 - 515 61-0, oder mit E-Mail: wr[at]goeg.at zu beantragen.

Siehe auch: www.goeg.at

Die Registrierung ist problemlos und unentgeltlich.

Das Formular der Bestätigung wird schnell zugeschickt oder kann leicht heruntergeladen werden.

Adresse:
A-1010 Wien Stubenring 6.                  


(Unsere Wiener Mitarbeiterin schreibt uns am 23.11.2012:
'Ich kann zu diese Entscheidung nur gratulieren und jeden ermutigen. Gottes Segen und alles erdenklich Liebe!
Herzlichen Gruß 
Dipl.- Päd. Anna H.   )   

Österreich:
Global Protection Initiative (2012)  www.organos.info/AT/MedRecht_AT.html   

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Mißtrauen ...

Im November 2012 haben wir von Behinderungen bei der Eintragung erfahren.

AGH-EPLD-Arzt Dr. Winkelmann fragte am 17-12-2012 an:

Sehr geehrte Frau Likarz,
sehr geehrte Frau Schleicher,

sehr geehrte Damen und Herren Verantwortliche des Widerspruchsregisters Organentnahme in Österreich,

 

kürzlich hatten Sie uns freundlicherweise alle nötigen Informationen zugesandt, wie wir als deutsche Urlauber (in Österreich) Widerspruch einlegen können, falls an unserem Körper anläßlich einer Österreichreise eine Organentnahme anstehen sollte.

Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe.

Jetzt bin ich erstaunt und verunsichert, wenn ich von meinen Arztkollegen aus München und von anderen Deutschen höre, daß es gar nicht selbstverständlich ist, daß ein Widerspruch unverzüglich in Ihre Widerspruchsdatei Aufnahme findet.

 

Nachstehend die beiden erschütternden Berichte.

Besonders negativ empfand ich die automatische Löschung der Antrags-Mail.
Sie verstehen vielleicht, daß angesichts solcher Vorfälle im Zusammenhang mit anderen Vorkommnissen ein Gefühl des Mißtrauens aufkommt.


Ob Sie mir daher kurz folgende Fragen beantworten könnten?

1.) Wie lange dauert es offiziell, bis ein bei Ihnen eingetroffener Widerspruch auch rechtskräftig und für alle anfragenden österreichischen Institute ersichtlich im Widerspruchsregister erscheint?

2.)  Welchen Weg empfehlen Sie uns deutschen Nachbarn, um sicher zu sein, daß ein schriftlicher Widerspruch auch tatsächlich eingetragen wird und nicht "irgendwie verschwindet" oder 'einfach nicht in Wien ankommt'?

Statt Fax und E-Mail alle Mitteilungen
aufwändig per Einschreiben mit Rückschein an Sie schicken?

Erhält man dann eine Antwort und rechtsverbindliche Auskunft, daß der Eintragt auch tatsächlich erfolgt ist?
Kann man erst dann sicher sein, daß die eigenen Organe im Ernstfall nicht entnommen werden dürfen?


3)  Hat ein kurzfristiger 'Blitz-Antrag' überhaupt eine Chance, beim Widerspruchsregister in Wien eingetragen und kurzfristig rechtsgültig zu sein?

4)  Wie reagieren Sie auf die unten erhobenen Vorwürfe?
Wie können wir ausländischen Touristen, aber auch die österreichischen Bundesbürger selber,  sicher sein, vom Widerspruchsregister ernst genommen zu werden?

 

Vielen Dank für eine Antwort.
Mit allen guten Wünschen zum bevorstehenden Weihnachtsfest und mit freundlichen Grüßen aus München

 

gez.

Dr. (I) Gero Winkelmann

Prakt. Arzt

AGH -  Ärztliche Ad-Hoc-Gruppe Hirntod und Transplantationsmedizi
c/o  European Pro-Life Doctors, Europ. Ärztevereinigung Lebensrecht (auch mit Mitgliedern in Österreich)

Truderinger Str. 53

D-82008 Unterhaching

Tel. ++49 - 89 - 6150 17 17

www.epld.org  (Sonderseiten:  AGH-Ärztegruppe, Österreich, Organspende, Widerspruch)

Mail: ad-hoc[at]epld.org

 

 

 

1)   Von: Dr.med. R.B., München,
Regina.Breul[at]t-online.deGesendet: Freitag, 2. November 2012 15:06
Betr.:  Nicht gelesen: Widerspruch Organentnahme Österreich Sandra Grenzer

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,


… a
ls ich vor drei Jahren für die ganze Familie die Widerspruchsunterlagen nach Wien geschickt habe musste ich zunächst  vergeblich auf eine Antwort warten.

Bei meiner telefonischen Nachfrage wurde mir gesagt, die Unterlagen seien auf dem Schreibtisch des Chefs und dieser sei im Urlaub.

Da wir in der folgenden Woche nach Österreich wollten, stellte ich die Frage, was denn passiere, wenn wir einen Unfall hätten und möglicherweise der Hirntod festgestellt würde.

Daraufhin bekam ich die Antwort, dass sei unser persönliches Pech.

Daraufhin wurde ich sehr deutlich und drohte mit rechtlichen Konsequenzen, wenn ich nicht innerhalb der nächsten Stunden per Fax oder Mail eine Bestätigung unseres Widerspruchs bekäme.
Noch am gleichen Tag bekam ich die Bestätigung.

Das Verhalten des "Österreichischen Bundesinstitutes für das Gesundheitswesen" erinnert an mittelalterliches Raubrittertum….

 

 

 

2) 

Von: "Renate Greinert" <renate.greinert[at]t-online.de>

Betreff: WG: Nicht gelesen: Widerspruch Organentnahme Österreich Sandra Grenzer

Datum: 2. November 2012 10:57:44 MEZ


 

Das ist interessant oder? Renate -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Sandra Grenzer Betreff: Fw: Nicht gelesen: Widerspruch Organentnahme Österreich Sandra Grenzer Sehr geehrte Damen und Herren, Interessant, man schickt explizit einen Widerspruch gegen die Organentnahme nach Österreich in dieses Widerspruchszentrum und der wird ungelesen gelöscht! Das Beste wird sein, ihn per Brief zu schicken. Mir ist eiskalt. Ich finde das gruselig, wenn Widerspruchsstellen nur vorgeschoben existieren, zur Beruhigung der Nerven. Leider muss ich am nächsten Wochenende nach Österreich fahren. Die haben dann die Freiheit, gar nicht auf den schriftlichen Brief zu reagieren, wenn ich einen schicke. Die Frau an der Telefonzentrale hat nicht geantwortet, als ich sie nach ihrem Namen fragte, fand ich auch merkwürdig und gab sich aber entsetzt, als ich von der Löschung erzählte.

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Antwort aus Wien

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Schluß

Vielen Dank für Ihr Interesse! Mit freundlicher Empfehlung

gez. 

Dr. (I) Gero Winkelmann,
(Leiter der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht)

 

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