Ärzte in Not - kurz
Sehr geehrte Besucher,liebe Arztkollegen,
Nachfolgend die Anfrage eines Südtiroler Arztkollegen in Entscheidungsnot:
Anfrage eines Arztes
"Lieber Herr Kollege,
gerne würde ich wissen wie Sie im Notdienst verfahren, wenn die 'Pille danach' verlangt wird.
Mir ist es bisher 1x passiert und ich habe den Anrufer weiter geschickt in die Ambulanz ins Krankenhaus.
Eine telefonische Aufklärung und Beratung hätte zu diesem Zeitpunkt mehr Zeit in Anspruch genommen und an diesem Tag lief das Telefon auch noch heiß wegen der vielen Kranken.
Im Nachdenken über diese Sache bin ich dann allerdings nicht glücklich über meine Reaktion und ich würde gerne wissen wie andere Kollegen damit umgehen."
Antwort aus München
Antwort von Dr. (I) Gero Winkelmann, Leiter der EPLD:
Lieber Kollege .... im Bozner Bergland,
danke für Ihre ehrliche und offene Anfrage.
Ich selbst bin hauptberuflicher Notdienstarzt in München + Umgebung.
Mir passiert dieses Ansinnen (ein Rezept für die 'Pille danach' auszustellen) etwa 3-4 Mal pro Jahr, meistens am Samstag.
Teils kommen die jungen Frauen in die Notdienstsprechstunde, teils rufen sie erst einmal an.
Prozedere:
a) Ich versuche mir etwas Zeit zu nehmen, da es ja potentiell um die Rettung eines ungeborenen Kindes geht.
Der liebe Gott hat mir glücklicherweise bisher immer diese Zeit gegeben...
Ich höre mir alles an, frage zur (nicht geklappten) Verhütung und zum Verhalten des Partners / Freundes, d.h. wie er zu einem möglichen Kind steht.
b) Dann rate ich von jeglicher 'Pille danach' ab aus medizinischen (Hormonbombe) und ärztlich-moralischen Gründen.
Trotzdem nenne ich die nächste Frauenklinik oder meinen Nachbarkollegen, der gerade Notdienst hat (dazu bin ich verpflichtet.), falls doch der Wunsch nach der Ausstellung eines Rezepts besteht.
c) Die junge Frau erfährt also von mir freundlich & bestimmt & hilfsbereit, dass ich ihr nicht zu dieser potentiellen Frühabtreibungspille rate, dass ich sie in ihrer Not ernst nehme und sie nicht einfach wegschicke.
d) Das Argument 'Ich bin katholisch' bringe ich selten, weil in der Not unverständlich für die hilfesuchende Frau.
Vielmehr sage ich ihr deutlich, dass sie sich alles genau überlegen soll, keine Eile besteht (oder es nach 48 Stunden zu spät ist für diese Pille) und dass sie mich jederzeit wieder konsultieren darf und dass in allen Lagen eine Hilfe möglich ist.
e) Rechtliche Lage:
Zur Verordnung der 'Pille danach' darf kein Arzt gezwungen werden.
Mit allen guten Wünschen und mit herzlichen Grüßen aus München zu Ihnen nach Südtirol
Ihr
Dr. (I) Gero Winkelmann,
Prakt. Arzt, Leiter des KÄM (=BKÄ) und der EPLD
D - 82008 Unterhaching, www.bkae.org , www.epld.org
Schluß
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlicher Empfehlung
gez.
Dr. (I) Gero Winkelmann,
(Leiter der EPLD-Ärztevereinigung Lebensrecht)
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